Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der IT Bros Media

Stand: 11/2025

IT Bros Media
Arndtstr. 12
D-50676 Köln

I. Geltung der Bedingungen

  1. Für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen der IT Bros Media gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, IT Bros Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, gilt zusätzlich: Hinweisen auf die Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn solche Bedingungen in kaufmännischen Bestätigungsschreiben enthalten sind.

II. Vertragsabschluss, Angebote, Honorar, Kosten, Rücktritt

  1. Alle Angebote von IT Bros Media sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Kundenauftrags durch IT Bros Media zustande oder durch tatsächliche Aufnahme der Arbeiten.

  2. Für alle Projekte erfolgt vor Beginn eine Aufwandsschätzung bzw. ein Kostenvoranschlag.

  3. Das Honorar wird nach den im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zahlungsbedingungen fällig. Diese Zahlungsbedingungen sind verbindlich und haben Vorrang vor anderslautenden Regelungen in diesen AGB. Bei projektbasierten Vereinbarungen wird das Honorar spätestens mit Abnahme des finalen Werkes fällig. Erfolgt die Abrechnung nach Aufwand, ist das Honorar mit Rechnungsstellung fällig.

  4. Zeichnen sich Abweichungen vom kalkulierten Aufwand ab, wird IT Bros Media den Kunden unter Angabe des voraussichtlichen Mehraufwandes informieren. Der Mehraufwand gilt als vereinbart, wenn der Kunde mündlich oder schriftlich zustimmt.

  5. Im Honorar enthalten sind nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusatzleistungen, Auslagen oder Mehrkosten, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

  6. Der vereinbarte Projektpreis umfasst sämtliche Herstellungskosten sowie die in Punkt VII aufgelistete Rechteeinräumung.

  7. Wetterrisiken, wetterbedingte Drehabbrüche oder -verschiebungen sind nicht in den Produktionskosten enthalten. Alle daraus entstehenden Zusatzkosten werden nach Aufwand berechnet. Gleiches gilt für zusätzliche notwendige Drehtage, sofern sie nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von IT Bros Media zurückzuführen sind.

  8. Für die Erstellung von Konzepten, Storyboards, Skripten oder Drehbüchern kann ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Die Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn das Werk nicht umgesetzt wird oder der Auftraggeber später zurücktritt.

  9. Stellt der Auftraggeber Konzepte, Skripte oder Film-/Bildmaterial zur Verfügung, müssen die hierfür notwendigen Nutzungsrechte an IT Bros Media übertragen werden. Die künstlerische und technische Gestaltung des finalen Werkes obliegt IT Bros Media.

  10. Wird ein Nachdreh notwendig, ohne dass IT Bros Media dies zu vertreten hat (z. B. Material- oder Geräteschäden, Ausfall von Personen, Kundenfehler), können daraus entstehende Kosten nicht geltend gemacht werden.

  11. Der Auftraggeber hat vor Endfertigung die Sichtungskopie abzunehmen. Abnahme kann vor Ort, beim Kunden oder online erfolgen. Mit der Abnahme der Sichtungskopie gilt die Produktion als abgeschlossen.

  12. Änderungswünsche nach der Abnahme sind gesondert zu vergüten. IT Bros Media informiert über die entstehenden Zusatzkosten. Künstlerische oder technische Änderungswünsche von IT Bros Media, die zu Mehrkosten führen, bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des Kunden.

  13. Tritt der Auftraggeber zurück, ohne dass IT Bros Media dies zu vertreten hat, gelten folgende Stornopauschalen:

  • Rücktritt vor dem 10. Tag vor Drehbeginn: 10 %

  • Rücktritt zwischen dem 10. und 1. Tag vor Drehbeginn: 30 %

  • Rücktritt nach Drehbeginn: 50 %
    Übersteigen bereits entstandene Kosten diese Beträge, sind diese vollständig zu erstatten.

  1. Bei Drehterminverschiebungen aus Gründen, die IT Bros Media nicht zu vertreten hat, gelten folgende Zusatzkosten:

  • Verschiebung nach dem 10. Tag vor Drehbeginn: 10 %

  • nach dem 5. Tag: 20 %

  • nach dem 3. Tag: 30 %
    Zusätzlich entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu tragen.

Verzögert der Auftraggeber Freigaben, Termine, Bereitstellungen oder Entscheidungen, haftet er für die daraus entstehenden Mehrkosten und Terminverschiebungen. IT Bros Media kann den zusätzlichen Aufwand nach Aufwand berechnen.

IIa. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Freigaben, Termine und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig bereitzustellen.

  2. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Zusätzlich entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.

  3. Erscheinen am Drehtag erforderliche Personen nicht oder verspätet, gilt der Drehtag als durchgeführt.

  4. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material garantiert dieser, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.

  5. Liefert der Auftraggeber Inhalte, Texte oder Motive zu spät oder unvollständig, haftet er für hierdurch entstehende Verzögerungen und Mehrkosten.


III. Arbeitszeit, Termine, Lieferzeiten, Zuschläge

  1. Ein Drehtag umfasst bis zu 10 Stunden, gerechnet ab/bis Arndtstr. 12, 50676 Köln. Reisetage werden mit 50 % des Tagessatzes berechnet.

  2. Zusätzlich anfallende Reisekosten (Fahrtkosten pro km, Bahn/Flug, Hotel, Spesen, Transportkosten für Equipment) werden gesondert berechnet. Fahrtkosten werden mit 0,45 € pro Kilometer berechnet.

  3. Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

  4. Bei höherer Gewalt, Streik, technischen Ausfällen, Krankheit, Brand, unvorhergesehenen Ereignissen oder anderen nicht von IT Bros Media zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen entsprechend. Dies gilt auch bei bereits eingetretenem Verzug.

  5. Dauert das Leistungshindernis länger als einen Monat, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. IT Bros Media erstattet bereits erbrachte Leistungen des Kunden.

IV. Abnahme, Gewährleistung, Haftung

  1. Bei der Erstellung filmischer oder grafischer Werke gilt:

    a. Die Leistung gilt als abgenommen, sobald der Kunde den vorgelegten Entwurf freigibt.


b. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme.


c. Inhaltliche/gestalterische Beanstandungen müssen vor Freigabe erfolgen; sie sind keine Mängel.


d. Die Schutzrechtsfähigkeit des Werkes wird nicht garantiert.


e. Fehler aufgrund ungeeigneter Hardware/Softwareumgebungen des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht nachweislich ursächlich.


f. IT Bros Media haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


g. Schlägt eine Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten. Schadensersatz nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

h. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Entwürfe, Rohschnitte, Korrekturläufe und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu kommentieren oder abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Leistung als abgenommen.

i. IT Bros Media übernimmt keine Garantie für wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere nicht für Leadzahlen, Reichweiten, Conversion Rates, Bewerberzahlen oder sonstige Performance-Kennzahlen. Angaben zu möglichen Ergebnissen stellen keine verbindlichen Zusagen dar.

  1. Bei Beratungsdienstleistungen haftet IT Bros Media nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

  2. Für Inhalte, Bilder, Texte oder Materialien des Kunden trägt ausschließlich der Kunde die rechtliche Verantwortung.

  3. Wünscht der Kunde eine bestimmte Versicherung (Equipment-Versicherung, Reisedienstleister, Location etc.), muss er dies bei Auftragserteilung mitteilen und die Kosten tragen.

V. Verlust oder Beschädigung von Produktionsmaterial

IT Bros Media trifft die branchenübliche Sorgfalt bei der Sicherung, Speicherung und Archivierung von Rohmaterial, Zwischenergebnissen und finalen Dateien. Gleichwohl ist die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von vom Kunden bereitgestelltem Material, von Rohmaterial, Film- und Tonaufnahmen oder sonstigen digitalen Dateien ausgeschlossen, sofern der Verlust nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von IT Bros Media beruht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, eigenes Material vor Übergabe ausreichend zu sichern.


Rohmaterial, Projektdateien oder Zwischenergebnisse werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übergeben und sind gesondert zu vergüten. Ohne ausdrückliche Archivierungsvereinbarung besteht keine Verpflichtung zur Speicherung oder Vorhaltung nach Projektabschluss. Eine Haftung für Daten- oder Materialverlust nach Projektabschluss ist ausgeschlossen.



VI. Verschwiegenheit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Zuge der Zusammenarbeit erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Pflicht gilt über das Vertragsverhältnis hinaus.

VII. Rechteübertragung

  1. IT Bros Media überträgt dem Kunden die für das vereinbarte Projekt notwendigen Nutzungsrechte am finalen Werk. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt, ausschließlich und unwiderruflich – soweit vertraglich nicht anders vereinbart.

  2. Die Rechte umfassen insbesondere:
    – Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Vorführ-, Sende- und Wiedergaberechte
    – Nutzung in digitalen und analogen Medien
    – Internet- und Social-Media-Nutzung
    – Bearbeitungs- und Änderungsrechte
    – Weiterübertragung an Dritte innerhalb des Projekts

  3. Ausgenommen sind TV-, Kino- und bezahlte Social-Media-Werbeplatzierungen. Diese müssen separat für die jeweilige Dauer lizenziert werden.

  4. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags über.

VIII. Schutzrechte

  1. Alle Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei IT Bros Media.

  2. IT Bros Media gewährleistet, dass eigene Leistungen frei von Rechten Dritter sind, außer wenn auf mögliche Einschränkungen hingewiesen wurde (z. B. bei Drehs in Markenräumen, Veranstaltungen, öffentlichen Orten).

  3. Der Kunde stellt IT Bros Media von allen Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf Material oder Vorgaben beruhen, die der Kunde geliefert hat.

IX. Kennzeichnung & Referenzen

IT Bros Media ist berechtigt, auf den produzierten Werken sowie in allen Medien (Website, Social Media, Präsentationen, Showreels) in angemessenem Umfang auf die Zusammenarbeit hinzuweisen und das Werk als Referenz unentgeltlich zu nutzen.

X. Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

  2. Kaufleute können Zurückbehaltungsrechte nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen geltend machen.

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, gilt:
    – Erfüllungsort ist Köln.
    – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln.